Balkon vor Brand durch Silvesterböller schützen - Deutscher Feuerwehrverband warnt vor Lagerung entzündlicher Materialien

Berlin – Auf Balkon oder Terrasse sammeln sich im Winter oft viele Dinge an: Gartenmöbel, Sonnenschirm, leere Kisten oder Zeitungsstapel. Man plant, sie beim Frühjahrsputz zu entsorgen oder im Sommer wieder in den Garten zu stellen – doch vor allem an Silvester ist dieses Gerümpel gefährlich. „Wenn Balkon oder Terrasse vollgestellt sind, erhöht sich damit die Brandlast ungemein“, warnt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV).

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Vor allem leicht entzündliche Materialien wie Papier oder der ausgetrocknete Weihnachtsbaum sollten in der Silvesternacht nicht draußen gelagert werden: „Sie könnten durch einen fehlgeleiteten – oder gar gezielt abgeschossenen – Böller in Brand gesetzt werden. Ein solcherart angefachtes Feuer kann sich unter Umständen auch in die Wohnung ausbreiten“, erklärt Hachemer.

Daher rät der Brandschutzexperte, die Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren zu schützen: „Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbaren Gegenstände von Balkonen, Terrassen und aus Hauseingängen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.“ Wenn der Balkon doch brennt, sollte man nur dann versuchen, das Feuer zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten gilt: Türen schließen, mit allen Personen die Wohnung verlassen und die Feuerwehr über den kostenfreien Notruf 112 alarmieren

Quelle DFV

Sicher und Legal

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An Silvester werden voraussichtlich wieder Millionen von Feuerwerkskörpern zur Begrüßung des neuen Jahres gezündet. Doch immer wieder kommt es zu Verletzungen, weil Verbraucherinnen und Verbraucher unsachgemäß damit umgehen oder illegale Knallkörper verwenden. Auf ihrer Pressekonferenz hat die BAM über den sicheren Umgang mit Raketen, Batterien und Co. informiert und anhand einer Handattrappe gezeigt, wie gefährlich verbotene Böller sein können.

Weitere Informationen auf der Internetseite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung: [gehe zu]
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